Spiel- und Wettkampfordnung Bowling

 

 

Gemäß § 15. Abs. 3 der Satzung des Betriebsportverbandes Hamburg e.V. wird für die Durchführung des Bowlingsportes folgende Spiel- und Wettkampfordnung erlassen:

 

 

A

Spielordnung

 

 

1

Organisation

 

 

1.1

Jede Betriebssportgemeinschaft kann beliebig viele Mannschaften für den Punktspielbetrieb melden. Eine Mannschaft besteht aus vier Personen, wobei     beliebig viele Damen sowie Herren eingesetzt werden dürfen.

Jede Mannschaft wird einer Klasse zugeteilt. Über die Klasseneinteilung, Anzahl der Mannschaften pro Klasse sowie der Anzahl der Antritte entscheidet der Spielausschuss.

 

 

 

Als höchste Klasse besteht eine Sonderklasse, die den Hamburger Verbandsmeister ausspielt.

 

 

 

Es folgen die A-, B-, C-, usw. Klassen, die in bis zu acht Parallelklassen aufgeteilt sein können.

 

 

 

Neu angemeldete Mannschaften beginnen in der untersten Klasse.

 

 

 

Die Antritte werden wie folgt abgewickelt:

 

 

1.2

Jede Klasse tritt an den vom Spielausschuss festgesetzten Spielterminen geschlossen an. Die Daten und Austragungsorte werden vom Spielausschuss festgelegt. Die Mannschaften mit der höchsten Punktzahl sind Verbands- bzw. Klassenmeister. Bei gleicher Punktzahl entscheidet die Gesamtpinzahl.

 

 

1.3

Die jeweiligen Klassenmeister (mit Ausnahme der Sonderklasse) steigen in die nächsthöhere Klasse auf.

Festlegungen über weiter Aufsteiger bzw. die gesamte Abstiegsregelung in die jeweilige nächsttiefere Spielklasse werden vom Spielausschuss unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Parallelklassen-Anzahl getroffen.

Sollten untere Mannschaften einer BSG (d.h. 2., 3., usw. Mannschaften) in die Sonderklasse aufsteigen, so können sie – im Einvernehmen mit dem Spielausschuss – auf diesen Aufstieg verzichten. In diesem Fall würde die pinbeste zweitplatzierte Mannschaft aller A-Parallelklassen bzw. Absteiger der Sonderklasse die Berechtigung erlangen, in die Sonderklasse aufzusteigen/bzw. zu verbleiben.

 

 

1.4

Tritt eine Mannschaft in der Punktspielserie drei Mal nicht an, so wird sie vom Punktspielbetrieb ausgeschlossen und bei Neuanmeldung der untersten Klasse zugeteilt. Dies gilt auch für zurückgezogene Mannschaften.

 

 

1.5

Während jeder Punktspielserie finden zusätzliche Einzel – und Doppelmeisterschaften statt. Der Austragungsmodus wird in den Turnierbestimmungen festgelegt.

 

 

1.6

Die BSGen sind verpflichtet, dem Spielausschuss die Termine eigener Veranstaltungen größeren Umfangs rechtzeitig bekannt zu geben. Es sollen dadurch terminliche Überscheidungen mit Verbandsveranstaltungen vermieden werden.

 

 

2

Spielberechtigung

 

 

2.1

Spielberechtigt ist grundsätzlich jedes Mitglied einer dem BSV Hamburg angeschlossenen BSG, wenn das Mitglied im Besitz eines gültigen Bowling-Spielerpasses (mit Lichtbild) des Verbandes ist, die „Ordnung für die Spielberechtigung“ des BSV Hamburg dem nicht entgegensteht und die Bestimmung nach 2.2 erfüllt sind.

 

 

2.2

Alle Spieler/innen erhalten die Spielberechtigung für Veranstaltungen und Punktspiele, wenn sie bei Beginn der Punktspielserie das 14. Lebensjahr  vollendet haben.

 

 

2.3

Gemäß Punkt 5 des Abschnittes B der „Ordnungen für Spielberechtigung bei Wettkämpfen im Betriebssportverband Hamburg in e.V.“ in den aktuellen Fassungen erhalten abweichend von den Punkten 2.1, 3.1 und 4.1 des Abschnittes B der vorgenannten Bestimmungen nur diejenigen eine Spielberechtigung für die Sparte Bowling, die innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung ununterbrochen im Besitz eines gültigen BSV-Bowling-Spielerpasses waren.

 

 

2.4

Spielberechtigungen werden auf Antrag (auf besonderem Formular = Spielerpass) vom Spielausschuss erteilt. Einem/er Spieler/in kann die Spielberechtigung pro Saison nur für eine BSG erteilt werden. Die Spielerpässe sollten bei jedem Punktspielantritt vor Beginn dem Spielpartner auf der Doppelbahn zur Kontrolle vorgelegt werden.

Bei einer ungeraden Anzahl von Mannschaften sind die Spielerpässe der allein spielenden Mannschaft dem Ausrichter vorzulegen. Fehlende Spielerpässe sind auf dem Spielbericht zu vermerken. Die Ordnungsmäßigkeit ist durch Unterschrift auf dem Spielbericht des Spielpartners zu bestätigen. Bei allein spielenden Mannschaften übernimmt dies der Ausrichter.

 

 

2.5

Jeder Spieler/in darf an einem Tag nur einmal an einem Punktspielantritt innerhalb des BSV Hamburg teilnehmen. Die von den BSGen für bestimmte Mannschaften (1., 2., 3., usw.) namentlich gemeldeten Spieler/innen sind grundsätzlich nur in diesen Mannschaften spielberechtigt. Sie dürfen jedoch als Ersatz viermal in den höheren Mannschaften ihrer BSG eingesetzt werden.

Danach sind sie nur für die ursprünglich gemeldete Mannschaft spielberechtigt.

 

 

2.6

Die nicht einer Mannschaft zugeordneten Ersatz-Spieler/innen sowie nicht namentlich gemeldete Passinhaber sind für die unterste Mannschaft spielberechtig, sofern die Bestimmung nach 2.1 erfüllt sind.

 

 

2.7

Während der laufenden Punktspielserie können Spieler/innen auf Antrag in höhere Mannschaften übernommen werden. Hierrüber entscheidet der Spielausschuss.

 

 

3

Spielwertung

 

 

3.1

Für die Wertung der einzelnen Punktspielantritte ist die Pinzahl entscheidend. Nach drei Durchgängen erhält die Mannschaft mit dem höchsten Gesamtergebnis die höchste Punktzahl (die zu vergebenen Punkte richten sich nach der Klassenstärke). Bei gleicher Pinzahl zweier oder mehrerer Mannschaften werden die Punkte geteilt.

 

 

3.2

Verringert sich die Anzahl der Mannschaften während der laufenden Punktspielserie durch Zurückziehung einer Mannschaft, verringert sich die Höchstpunktzahl. Sinngemäß wird auch bei Ausscheiden von mehr als einer Mannschaft vorgegangen. Die Regelung gilt vom Zeitpunkt des offiziellen Ausscheidens der Mannschaft (Veröffentlichung VMB). Die bis dahin erzielten Punkte bleiben erhalten.

 

 

3.3

Tritt eine Mannschaft mit drei statt mit vier Spieler/innen an, so wird sie mit dem erzielten Ergebnis gewertet.

Es darf mit zwei Spieler/innen angefangen werden. Wenn bei Beendigung des Antritts mindestens 3 Spieler/innen angetreten sind, wird das Spiel gewertet. Ansonsten wird der Antritt mit 0 Punkten gewertet und gilt als nicht angetreten.

Ergänzt sich eine Mannschaft erst nach Beginn des Punktspielantrittes, so dürfen die bereits absolvierten Würfe der eigenen Mannschaft nicht mehr nachgeholt werden.

Als Beginn des Antrittes gilt der Zeitpunkt der Umstellung von Probewürfen auf Spielmodus.

 

 

3.4

Beim Mitwirken nicht spielberechtigter Spieler/innen bei einem Punktspielantritt wird die betreffende Mannschaft nicht gewertet und erhält keinen Punkt. Die Ergebnisse aller Spieler/innen dieser Mannschaft werden nicht für die Rangliste gewertet.

 

 

3.5

Bei nicht voll durchgespielten Durchgängen (zu späte begonnen/abgebrochen) wird die Pinzahl des Mannschaftsmitgliedes zwar für das Gesamtmannschaftergebnis gezählt, jedoch bei der Auswertung für die Rangliste des betreffenden Spielers/-in nicht berücksichtigt.

Tritt ein solcher Fall ein, ist dieses auf dem Spielbericht mit Begründung zu vermerken und vom Ausrichter zu bestätigen.

 

 

4

Spielberichte

 

 

4.1

Bei jedem Punktspielantritt sind von den einzelnen Mannschaften vorbereitete Spielberichtsformulare (Vordruck) in zweifacher Ausfertigung mitzubringen. Die Durchschriften verbleiben beim jeweiligen Mannschaftsführer, während das Original dem Ausrichter auszuhändigen ist.

 

 

4.2

Für das Mitbringen und Ausfüllen des Vordrucks „Anhang zum Spielbericht“ ist der Ausrichter zuständig. Die Originale der Spielberichte sind zusammen mit dem ausgefüllten „Anhang zum Spielbericht“ am darauffolgenden Tag dem zuständigen Spielausschussmitglied zuzuschicken.

 

 

4.3

Die am Punktspieltag ausrichtende BSG ist verantwortlich für die genaue Ergebniserfassung. Die Ergebnisse der einzelnen Mannschaften werden nach jedem Durchgang auf den Vordruck „Anhang zum Spielbericht“ vom Ausrichter eingetragen. Wichtig ist dabei die Einhaltung der in der Klasseneinteilung angegeben Reihenfolge der Mannschaften.

 

 

 

Die Mannschaftsführer bestätigen mit ihrer Unterschrift auf dem Spielbericht des jeweiligen Spielpartners die Richtigkeit der Ergebnisse. Die Kontrolle und Auswertung wird vom Ausrichter in Zusammenarbeit mit den beteiligten Mannschaften vorgenommen. Für die endgültige Kontrolle und Auswertung ist der Spielausschuss zuständig.

 

 

5

Spielplan

 

 

5.1

Der Spielplan wird vom Spielausschuss auf Grund der von den BSGen abgegeben schriftlichen Meldungen ausgestellt und rechtzeitig vor Beginn der Punktspielserie veröffentlicht. Bei Nichtbeachtung der vom Spielausschuss bekannt gegebenen Meldetermine und sonstigen Bedingungen hat die betreffenden BSG keinen Anspruch auf Berücksichtigung im neuen Spielplan.

 

 

5.2

Sollte eine BSG während der laufenden Punktspielserie eine Mannschaft zurückziehen, so scheidet diese Mannschaft ersatzlos aus. Die Höchstpunktzahl wird entsprechend verringert und der Spielmodus angepasst. Auf Antrag kann der Spielausschuss Ausnahmen von dieser Regelung genehmigen.

 

 

5.3

Die vom Spielausschuss angesetzten Spieltermine für die einzelnen Antritte sind für die betreffenden Mannschaften verbindlich.

 

 

5.4

Jeder Punktspielantritt hat pünktlich zu der angegeben Zeit zu beginnen. Der vom Spielausschuss festgesetzte jeweilige Ausrichter hat für die Einhaltung dieser Vorschrift zu sorgen.

 

 

5.5

Gespielt wird auf Bahnen, die dem Spielausschuss zur Verfügung stehen und von ihm in einem gesonderten Punktspielplan veröffentlicht werden.

 

 

6

Kosten

 

 

6.1

Die jeweils durch den einzelnen Punktspielantritt entstehenden Bahnkosten werden von den beteiligten Mannschaften bzw. Spieler/innen getragen und sind von diesen am Counter zu entrichten.

Tritt eine Mannschaft zum Punktspiel nicht an, so ist das Startgeld trotzdem zu entrichten.

 

 

6.2

Für die Pokal-Turniere und offiziellen Veranstaltungen werden von Fall zu Fall die Einzelbeträge festgesetzt. Mit der Abgabe der Meldung ist die betreffende BSG verpflichtet die festgesetzten Einzelbeträge zu zahlen.

 

 

 

Bei entschuldigtem Fehlen werden die Einzelbeträge zum Teil erstattet. Der Nichtantritt muss aber spätestens zum offiziellen Abmeldetermin dem Spielausschuss gemeldet sein.

 

 

7

Sperren

 

 

 

Spieler/innen, die unter falschen Namen spielen, werden für ein Jahr gesperrt.

 

 

8

Spielkleidung

 

 

 

Bei allen offiziellen Veranstaltungen des BSV soll in sportgerechter Kleidung gespielt werden. Wünschenswert ist eine einheitliche Sportkleidung.

 

 

9

Ordnungsstrafen

 

 

9.1

Bei Verstoß gegen die Bestimmungen der Spiel- und Wettkampfordnungen können vom Spielausschuss folgende Ordnungsstrafen festgesetzt werden:

 

 

 

a)

Protokollarischer Verweis

 

b)

Öffentlicher Verweis

 

c)

Aberkennung der Befähigung einer sportlichen Funktion

 

d)

Sperren der einzelnen Spieler/innen und Mannschaften

 

e)

Ordnungsstrafen (wie folgt)

 

 

9.2

Geldstrafen bei Turnieren und Veranstaltungen

 

 

 

 

a)

Antritt in DKB- oder nicht sportgerechter Kleidung

(Ausnahme Weihnachtsbowling)

bis Euro 25,00

 

b)

bei unentschuldigtem Nichtantritt

bis Euro 25,00

 

c)

zu spät eingehende Startgelder

bis Euro 25,00

 

 

 

 

Geldstrafe bei der Punktspielserie

 

 

 

 

a)

unentschuldigtes Fehlen von Mannschaften

bis Euro 25,00

 

b)

Nichtantritt von Mannschaften

bis Euro 15,00

 

c)

unsportliches Verhalten

bis Euro 50,00

 

d)

später als 7 Tage nach Antritt eingehende Spielberichte

bis Euro 15,00

 

e)

Antritt in DKB – oder nicht sportgerechter Kleidung

bis Euro 25,00

 

 

10

Proteste, Einsprüche

 

 

10.1

Der Einspruch gegen die Gültigkeit eines Spielergebnisses oder sonstiger Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb, oder der Protest gegen den Verlauf eines Antrittes oder irgendwelcher damit zusammenhängender anfechtbaren Vorkommnisse muss innerhalb einer Woche auf der Verbandsgeschäftsstelle des BSV Hamburg für den Spielausschuss eingehen. Der Spielausschuss entscheidet in mündlicher, öffentlicher Verhandlung. Aus besonderen Gründen kann er die Öffentlichkeit ausschließen. Die Entscheidung des Spielausschusses ist den Beteiligten schriftlich mit der Belehrung über die Berufungsmöglichkeiten zuzustellen.

 

 

10.2

Bei Beratungen und Entscheidung über Verstöße gegen die Spiel- und Wettkampfordnung durch Spieler/innen oder BSGen, über Proteste und Einsprüche dürfen Mitglieder des Spielausschusses, des Vorstandes, des Berufungsausschusses und des Ehrenrates nicht mitwirken, wenn

 

 

 

a)

deren BSGen oder ein Mitglied Partei ist

 

b)

sie oder ihre BSG am Ausgang des Verfahrens interessiert sind

 

c)

verwandte oder verschwägerte Personen Partei sind

 

d)

sie als Zeugen oder Sachverständige auftreten sollen

 

e)

sie mittelbar oder unmittelbar an der  zu Verhandlung anstehenden Streitsache beteiligt sind oder die Besorgnis ihrer Befangenheit gegeben ist.

 

 

 

10.3

Mitglieder des Präsidiums, des Berufungsausschusses, des Ehrenrates und des Spielausschusses werden als Vereinsvertreter bei Verhandlungen vor dem Spielausschuss nicht zugelassen.

 

 

10.4

Wird der Spielausschuss bei Verhinderung einzelner oder mehrerer Spielausschussmitglieder in der Ausübung seiner Tätigkeit aus den vorstehenden genannten Gründen funktionsunfähig, so hat er sich durch eine gleiche Anzahl sachverständiger Sportkameraden für den anstehenden Fall zu ergänzen.

 

 

10.5

Gegen die Entscheidungen des Spielausschusses ist die Berufung zulässig, die innerhalb von 10 Tagen ab Kenntnis der erstinstanzlichen Entscheidung auf der Verbandsgeschäftsstelle des BSV eingehen muss.

 

 

10.6

Die Berufungsbegründung kann binnen einer weiteren Woche nachgereicht werden. Im Übrigen ergibt sich die Gerichtsbarkeit des Berufungsausschusses aus seiner Geschäftsordnung. Seine Entscheidungen sind unanfechtbar.

 

 

10.7

Gebühren

 

 

 

Die Gebühren für einen Protest/Einspruch oder eine Berufung sind vom BSV einheitlich für alle Sparten in der Gebührenordnung für Proteste und Berufungen festgelegt.

 

 

 

Bei teilweisem Erfolg eines Protestes oder einer Berufung entscheidet der SpA bzw. der Berufungsausschuss über die Kosten nach freiem Ermessen.

 

 

 

Mit der Einreichung des Einspruches/Protestes oder der Berufung muss die Gebühr auf ein Konto des BSV Hamburg überwiesen oder auf der Geschäftsstelle eingezahlt werden.

Liegt die Gebühr bis zur Verhandlungseröffnung nicht vor, wird der Einspruch, der Prostest oder die Berufung nicht verhandelt und gilt als nicht eingelegt.

 

 

B

Wettkampfordnung

 

 

1

Bahnen

 

 

1.1

Der Anlauf zum Wurf ist auf allen Bahnen durch eine 1,04-1,06m breite Foul-Linie (Übertretungslinie) begrenzt. Diese Linie darf auch außerhalb der eigentlichen Bahn nicht be-oder übertreten werden. Die Mindestlänge der Anlaufbahn beträgt 4,57m.

 

 

1.2

Es wird nach Möglichkeit mit automatisch eingeschalteter Foul-Linie (optisch oder akustische Anzeige) gespielt. Sollte sich während des Spieles ein Schaden an      einer oder mehrere Foul-Linien herausstellen, die nicht kurzfristig zu beheben ist, werden alle anderen Foul-Linien ebenfalls abgeschaltet. Punkt 1.1 behält jedoch auch in diesem Falle seine Gültigkeit.

 

 

1.3

Die Spielerergebnisse werden per Computer errechnet. Falschanzeigen müssen manuell korrigiert werden. Das Spielergebnis wird auf den Spielbericht übertragen.

 

 

2

Gültiger Wurf

 

 

2.1

Ein Pin gilt als gefallen, wenn er durch die Kugel direkt oder durch einen anderen Pin umgestoßen wird. Auch dann, wenn der andere Pin von der Seitenwand oder vom Steppkissen zurückprallt.

 

 

2.3

Nicht gewertet werden Pins, die durch die Kugel umgestoßen werden, wenn diese vorher in der Rinne war oder vom Steppkissen auf die Bahn zurückprallt. Das Gleiche gilt auch für von der Maschine umgeworfene Pins.

 

 

3

Ungültiger Wurf

 

 

3.1

Ein Wurf wird als ungültig gerechnet, wenn der Spieler bei Ausführung und/oder während der Dauer des Wurfs mit einem Teil seins Körpers in Berührung mit der Bahn oder der Foul-Linie kommt. In diesem Zusammenhang versteht man unter Wurf, dass die Kugel die Hand des Spielers verlassen hat, d.h. ein wirklicher Wurf ausgeführt ist. Der Wurf ist beendet, wenn die Kugel die Kugelgrube erreicht hat.

 

 

3.2

Begeht ein Spieler mit seinem ersten Wurf ein Foul, so müssen alle Pins wieder aufgestellt werden. Er hat jedoch das Recht, seinen zweiten Wurf auszuführen. Sollten hierbei alle 10 Pins umgeworfen werden, so wird nicht ein Strike, sondern ein Spare gerechnet.

 

 

4

Nicht gewerteter Wurf

 

 

4.1

Würfe dürfen nicht gewertet werden und die Pins müssen wieder aufgestellt werden, wenn

 

 

 

a)

ein oder mehrere Pins beim Aufstellen fehlen.

 

b)

die Aufsetzmaschine Pins bewegt entfernt, während die Kugel rollt.

 

c)

der Spieler auf der falschen Bahn oder außer der Reihe spielt.

 

d)

Die Kugel von einem auf der Bahn liegenden Gegenstand berührt oder abgelenkt wird.

 

In diesen Fällen darf ein Spieler seinen Wurf wiederholen.

 

 

 

4.2

Ein Pin der bei der Entfernung gefallener Pins (nach dem ersten Wurf) durch den mechanischen Pinaufsteller nicht erfasst oder umgeworfen wird, muss vor dem zweiten Wurf auf seinen ursprünglichen Platz zurückgestellt werden.

 

 

4.3

Pins, die beim ersten Wurf nicht fallen, sondern nur versetzt stehen bleiben, müssen, wenn sie durch den mechanischen Pinaufsteller nicht erfasst oder umgeworfen werden, ebenfalls auf ihren ursprünglichen Platz zurückgestellt werden.

 

 

5

Spielordnung bei Punktspielen

 

 

5.1

Eine Mannschaft besteht aus vier Spieler/innen

 

 

5.2

Das Bowlingspiel einer Klasse wird auf nebeneinanderliegenden Bahnen nach einem Spielsystem durchgeführt, wobei nach jedem Frame auf der Doppelbahn wechselnd (amerikanische Spielweise), drei Spiele zu absolvierend sind.

 

 

5.3

Bei Klassen mit ungerader Mannschaftszahl werden alle Durchgänge auf einer Bahn durchgespielt (europäische Spielweise).

 

 

5.4

Auf den für einen Antritt vorgesehenen Bahnen können vor Beginn der Punktspiele Trainingsspiele absolviert werden.

 

 

6

Spielbedingungen bei Turnieren

 

 

6.1

An den vom Spielausschuss festgelegten Turnier-Tagen dürfen Betriebssportgemeinschaften eigene Veranstaltungen in Absprache mit dem Spielausschuss durchführen.

 

 

6.2

An externen Veranstaltungen, die mit Geldpreisen (Trainingszuschüssen) ausgeschrieben werden, dürfen keine Mannschaften bzw. Spieler/innen als Betriebssportler teilnehmen.

 

 

7

Spielbedingungen bei anderen Wettkämpfen

 

 

7.1

Die Durchführungsbestimmungen für Pokalturniere, Einzel- und Doppelmeisterschaften sind in gesonderten Turnierbestimmungen festgelegt.

Dort sind z.B. die Spielweise (amerikanisch oder europäisch) sowie die Art der Spielwertungen festgelegt.

 

 

7.2

Fehlt ein(e) Spieler/-in an einem Spieltag bei einem Wettkampf, der sich über mehrere Spieltage erstreckt, so scheidet sie/er aus dem Wettbewerb aus. Die bereits ordnungsgemäß beendeten Spiele werden aber für die persönliche Ranglistenwertung berücksichtigt.

 

 

8

Fouls

 

 

8.1

Vorsätzliche Fouls sind in keinem Fall erlaubt. Der/Die Spieler/-in muss sofort disqualifiziert werden. Ebenso wer vorsätzlich in die Rinne wirft.

 

 

C

Inkrafttreten

 

 

1.1

Das Präsidium des Betriebssportverbandes Hamburg e.V. hat der Spielordnung Bowling gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung des Verbandes am 13. März 1984,

13. September 1993, 15. August 1994, 05. Juni 2000, 18. September 2011,

10. Juli 2013 und am 01. August 2014 zugestimmt.

 

 

1.2

Die Ordnung tritt am 01. August 2014 in Kraft. Die Spielordnung vom

01. August 2013 wird mit dem gleichen Tag ungültig.

 

 

SPIELAUSSCHUSS BOWLING