Spiel- und Wettkampfordnung Bowling |
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Gemäß § 15. Abs. 3 der Satzung des
Betriebsportverbandes Hamburg e.V. wird für die Durchführung des Bowlingsportes
folgende Spiel- und Wettkampfordnung erlassen: |
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A |
Spielordnung |
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1 |
Organisation |
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1.1 |
Jede Betriebssportgemeinschaft kann beliebig
viele Mannschaften für den Punktspielbetrieb melden. Eine Mannschaft besteht
aus vier Personen, wobei beliebig
viele Damen sowie Herren eingesetzt werden dürfen. Jede Mannschaft wird einer Klasse zugeteilt. Über die Klasseneinteilung, Anzahl der Mannschaften pro Klasse sowie der Anzahl der Antritte entscheidet der Spielausschuss. |
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Als höchste Klasse besteht eine Sonderklasse,
die den Hamburger Verbandsmeister ausspielt. |
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Es folgen die A-, B-, C-, usw. Klassen, die in
bis zu acht Parallelklassen aufgeteilt sein können. |
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Neu angemeldete Mannschaften beginnen in der
untersten Klasse. |
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Die Antritte werden wie
folgt abgewickelt: |
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1.2 |
Jede Klasse tritt an den vom Spielausschuss
festgesetzten Spielterminen geschlossen an. Die Daten und Austragungsorte
werden vom Spielausschuss festgelegt. Die Mannschaften mit der höchsten
Punktzahl sind Verbands- bzw. Klassenmeister. Bei gleicher Punktzahl
entscheidet die Gesamtpinzahl. |
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1.3 |
Die jeweiligen Klassenmeister (mit Ausnahme der
Sonderklasse) steigen in die nächsthöhere Klasse auf. Festlegungen über weiter Aufsteiger bzw. die
gesamte Abstiegsregelung in die jeweilige nächsttiefere Spielklasse werden
vom Spielausschuss unter Berücksichtigung der unterschiedlichen
Parallelklassen-Anzahl getroffen. Sollten untere Mannschaften einer BSG (d.h. 2.,
3., usw. Mannschaften) in die Sonderklasse aufsteigen, so können sie – im
Einvernehmen mit dem Spielausschuss – auf diesen Aufstieg verzichten. In
diesem Fall würde die pinbeste zweitplatzierte Mannschaft aller
A-Parallelklassen bzw. Absteiger der Sonderklasse die Berechtigung erlangen,
in die Sonderklasse aufzusteigen/bzw. zu verbleiben. |
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1.4 |
Tritt eine Mannschaft in der Punktspielserie
drei Mal nicht an, so wird sie vom Punktspielbetrieb ausgeschlossen und bei
Neuanmeldung der untersten Klasse zugeteilt. Dies gilt auch für
zurückgezogene Mannschaften. |
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1.5 |
Während jeder Punktspielserie finden
zusätzliche Einzel – und Doppelmeisterschaften statt. Der Austragungsmodus
wird in den Turnierbestimmungen festgelegt. |
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1.6 |
Die BSGen sind verpflichtet, dem Spielausschuss
die Termine eigener Veranstaltungen größeren Umfangs rechtzeitig bekannt zu
geben. Es sollen dadurch terminliche Überscheidungen mit
Verbandsveranstaltungen vermieden werden. |
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2 |
Spielberechtigung |
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2.1 |
Spielberechtigt ist grundsätzlich jedes
Mitglied einer dem BSV Hamburg angeschlossenen BSG, wenn das Mitglied im
Besitz eines gültigen Bowling-Spielerpasses (mit Lichtbild) des Verbandes
ist, die „Ordnung für die Spielberechtigung“ des BSV Hamburg dem nicht
entgegensteht und die Bestimmung nach 2.2 erfüllt sind. |
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2.2 |
Alle Spieler/innen erhalten die
Spielberechtigung für Veranstaltungen und Punktspiele, wenn sie bei Beginn
der Punktspielserie das 14. Lebensjahr
vollendet haben. |
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2.3 |
Gemäß Punkt 5 des Abschnittes B der „Ordnungen
für Spielberechtigung bei Wettkämpfen im Betriebssportverband Hamburg in
e.V.“ in den aktuellen Fassungen erhalten abweichend von den Punkten 2.1, 3.1
und 4.1 des Abschnittes B der vorgenannten Bestimmungen nur diejenigen eine Spielberechtigung
für die Sparte Bowling, die innerhalb der letzten fünf Jahre vor
Antragstellung ununterbrochen im Besitz eines gültigen
BSV-Bowling-Spielerpasses waren. |
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2.4 |
Spielberechtigungen werden auf Antrag (auf
besonderem Formular = Spielerpass) vom Spielausschuss erteilt. Einem/er
Spieler/in kann die Spielberechtigung pro Saison nur für eine BSG erteilt
werden. Die Spielerpässe sollten bei jedem Punktspielantritt vor Beginn dem
Spielpartner auf der Doppelbahn zur Kontrolle vorgelegt werden. Bei einer ungeraden Anzahl von Mannschaften
sind die Spielerpässe der allein spielenden Mannschaft dem Ausrichter
vorzulegen. Fehlende Spielerpässe sind auf dem Spielbericht zu vermerken. Die
Ordnungsmäßigkeit ist durch Unterschrift auf dem Spielbericht des
Spielpartners zu bestätigen. Bei allein spielenden Mannschaften übernimmt
dies der Ausrichter. |
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2.5 |
Jeder Spieler/in darf an einem Tag nur einmal
an einem Punktspielantritt innerhalb des BSV Hamburg teilnehmen. Die von den
BSGen für bestimmte Mannschaften (1., 2., 3., usw.) namentlich gemeldeten
Spieler/innen sind grundsätzlich nur in diesen Mannschaften spielberechtigt.
Sie dürfen jedoch als Ersatz viermal in den höheren Mannschaften ihrer
BSG eingesetzt werden. Danach sind sie nur für die ursprünglich
gemeldete Mannschaft spielberechtigt. |
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2.6 |
Die nicht einer Mannschaft zugeordneten
Ersatz-Spieler/innen sowie nicht namentlich gemeldete Passinhaber sind für
die unterste Mannschaft spielberechtig, sofern die Bestimmung nach 2.1
erfüllt sind. |
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2.7 |
Während der laufenden Punktspielserie können
Spieler/innen auf Antrag in höhere Mannschaften übernommen werden. Hierrüber
entscheidet der Spielausschuss. |
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3 |
Spielwertung |
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3.1 |
Für die Wertung der einzelnen Punktspielantritte
ist die Pinzahl entscheidend. Nach drei Durchgängen erhält die Mannschaft mit
dem höchsten Gesamtergebnis die höchste Punktzahl (die zu vergebenen Punkte
richten sich nach der Klassenstärke). Bei gleicher Pinzahl zweier oder
mehrerer Mannschaften werden die Punkte geteilt. |
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3.2 |
Verringert sich die Anzahl der Mannschaften
während der laufenden Punktspielserie durch Zurückziehung einer Mannschaft,
verringert sich die Höchstpunktzahl. Sinngemäß wird auch bei Ausscheiden von
mehr als einer Mannschaft vorgegangen. Die Regelung gilt vom Zeitpunkt des
offiziellen Ausscheidens der Mannschaft (Veröffentlichung VMB). Die bis dahin
erzielten Punkte bleiben erhalten. |
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3.3 |
Tritt eine Mannschaft mit drei statt mit vier
Spieler/innen an, so wird sie mit dem erzielten Ergebnis gewertet. Es darf mit zwei Spieler/innen angefangen
werden. Wenn bei Beendigung des Antritts mindestens 3 Spieler/innen
angetreten sind, wird das Spiel gewertet. Ansonsten wird der Antritt mit 0
Punkten gewertet und gilt als nicht angetreten. Ergänzt sich eine Mannschaft erst nach Beginn
des Punktspielantrittes, so dürfen die bereits absolvierten Würfe der eigenen
Mannschaft nicht mehr nachgeholt werden. Als Beginn des Antrittes gilt der Zeitpunkt der
Umstellung von Probewürfen auf Spielmodus. |
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3.4 |
Beim Mitwirken nicht spielberechtigter
Spieler/innen bei einem Punktspielantritt wird die betreffende Mannschaft
nicht gewertet und erhält keinen Punkt. Die Ergebnisse aller Spieler/innen
dieser Mannschaft werden nicht für die Rangliste gewertet. |
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3.5 |
Bei nicht voll durchgespielten Durchgängen (zu
späte begonnen/abgebrochen) wird die Pinzahl des Mannschaftsmitgliedes zwar
für das Gesamtmannschaftergebnis gezählt, jedoch bei der Auswertung für die
Rangliste des betreffenden Spielers/-in nicht berücksichtigt. Tritt ein solcher Fall ein, ist dieses auf dem
Spielbericht mit Begründung zu vermerken und vom Ausrichter zu bestätigen. |
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4 |
Spielberichte |
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4.1 |
Bei jedem Punktspielantritt sind von den
einzelnen Mannschaften vorbereitete Spielberichtsformulare (Vordruck) in
zweifacher Ausfertigung mitzubringen. Die Durchschriften verbleiben beim
jeweiligen Mannschaftsführer, während das Original dem Ausrichter auszuhändigen
ist. |
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4.2 |
Für das Mitbringen und Ausfüllen des Vordrucks
„Anhang zum Spielbericht“ ist der Ausrichter zuständig. Die Originale der
Spielberichte sind zusammen mit dem ausgefüllten „Anhang zum Spielbericht“ am
darauffolgenden Tag dem zuständigen Spielausschussmitglied zuzuschicken. |
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4.3 |
Die am Punktspieltag ausrichtende BSG ist
verantwortlich für die genaue Ergebniserfassung. Die Ergebnisse der einzelnen
Mannschaften werden nach jedem Durchgang auf den Vordruck „Anhang zum
Spielbericht“ vom Ausrichter eingetragen. Wichtig ist dabei die Einhaltung
der in der Klasseneinteilung angegeben Reihenfolge der Mannschaften. |
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Die Mannschaftsführer bestätigen mit ihrer
Unterschrift auf dem Spielbericht des jeweiligen Spielpartners die
Richtigkeit der Ergebnisse. Die Kontrolle und Auswertung wird vom Ausrichter
in Zusammenarbeit mit den beteiligten Mannschaften vorgenommen. Für die
endgültige Kontrolle und Auswertung ist der Spielausschuss zuständig. |
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5 |
Spielplan |
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5.1 |
Der Spielplan wird vom Spielausschuss auf Grund
der von den BSGen abgegeben schriftlichen Meldungen ausgestellt und
rechtzeitig vor Beginn der Punktspielserie veröffentlicht. Bei Nichtbeachtung
der vom Spielausschuss bekannt gegebenen Meldetermine und sonstigen
Bedingungen hat die betreffenden BSG keinen Anspruch auf Berücksichtigung im
neuen Spielplan. |
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5.2 |
Sollte eine BSG während der laufenden
Punktspielserie eine Mannschaft zurückziehen, so scheidet diese Mannschaft
ersatzlos aus. Die Höchstpunktzahl wird entsprechend verringert und der
Spielmodus angepasst. Auf Antrag kann der Spielausschuss Ausnahmen von dieser
Regelung genehmigen. |
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5.3 |
Die vom Spielausschuss angesetzten Spieltermine
für die einzelnen Antritte sind für die betreffenden Mannschaften
verbindlich. |
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5.4 |
Jeder Punktspielantritt hat pünktlich zu der
angegeben Zeit zu beginnen. Der vom Spielausschuss festgesetzte jeweilige
Ausrichter hat für die Einhaltung dieser Vorschrift zu sorgen. |
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5.5 |
Gespielt
wird auf Bahnen, die dem Spielausschuss zur Verfügung stehen und von ihm in
einem gesonderten Punktspielplan veröffentlicht werden. |
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6 |
Kosten |
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6.1 |
Die jeweils durch den einzelnen Punktspielantritt
entstehenden Bahnkosten werden von den beteiligten Mannschaften bzw.
Spieler/innen getragen und sind von diesen am Counter zu entrichten. Tritt eine Mannschaft zum Punktspiel nicht an, so
ist das Startgeld trotzdem zu entrichten. |
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6.2 |
Für die Pokal-Turniere und offiziellen
Veranstaltungen werden von Fall zu Fall die Einzelbeträge festgesetzt. Mit
der Abgabe der Meldung ist die betreffende BSG verpflichtet die festgesetzten
Einzelbeträge zu zahlen. |
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Bei entschuldigtem Fehlen werden die
Einzelbeträge zum Teil erstattet. Der Nichtantritt muss aber spätestens zum
offiziellen Abmeldetermin dem Spielausschuss gemeldet sein. |
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7 |
Sperren |
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Spieler/innen, die unter
falschen Namen spielen, werden für ein Jahr gesperrt. |
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8 |
Spielkleidung |
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Bei
allen offiziellen Veranstaltungen des BSV soll in sportgerechter Kleidung
gespielt werden. Wünschenswert ist eine einheitliche Sportkleidung. |
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9 |
Ordnungsstrafen |
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9.1 |
Bei
Verstoß gegen die Bestimmungen der Spiel- und Wettkampfordnungen können vom
Spielausschuss folgende Ordnungsstrafen festgesetzt werden: |
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a) |
Protokollarischer
Verweis |
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b) |
Öffentlicher
Verweis |
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c) |
Aberkennung
der Befähigung einer sportlichen Funktion |
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d) |
Sperren
der einzelnen Spieler/innen und Mannschaften |
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e) |
Ordnungsstrafen
(wie folgt) |
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9.2 |
Geldstrafen
bei Turnieren und Veranstaltungen |
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a) |
Antritt
in DKB- oder nicht sportgerechter Kleidung (Ausnahme
Weihnachtsbowling) |
bis
Euro 25,00 |
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b) |
bei
unentschuldigtem Nichtantritt |
bis
Euro 25,00 |
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c) |
zu
spät eingehende Startgelder |
bis
Euro 25,00 |
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Geldstrafe
bei der Punktspielserie |
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a) |
unentschuldigtes
Fehlen von Mannschaften |
bis
Euro 25,00 |
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b) |
Nichtantritt
von Mannschaften |
bis
Euro 15,00 |
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c) |
unsportliches
Verhalten |
bis
Euro 50,00 |
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d) |
später als 7 Tage nach
Antritt eingehende Spielberichte |
bis
Euro 15,00 |
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e) |
Antritt in DKB – oder
nicht sportgerechter Kleidung |
bis
Euro 25,00 |
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10 |
Proteste, Einsprüche |
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10.1 |
Der
Einspruch gegen die Gültigkeit eines Spielergebnisses oder sonstiger
Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb, oder der Protest gegen
den Verlauf eines Antrittes oder irgendwelcher damit zusammenhängender
anfechtbaren Vorkommnisse muss innerhalb einer Woche auf der
Verbandsgeschäftsstelle des BSV Hamburg für den Spielausschuss eingehen. Der
Spielausschuss entscheidet in mündlicher, öffentlicher Verhandlung. Aus
besonderen Gründen kann er die Öffentlichkeit ausschließen. Die Entscheidung
des Spielausschusses ist den Beteiligten schriftlich mit der Belehrung über
die Berufungsmöglichkeiten zuzustellen. |
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10.2 |
Bei
Beratungen und Entscheidung über Verstöße gegen die Spiel- und
Wettkampfordnung durch Spieler/innen oder BSGen, über Proteste und Einsprüche
dürfen Mitglieder des Spielausschusses, des Vorstandes, des
Berufungsausschusses und des Ehrenrates nicht mitwirken, wenn |
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a) |
deren BSGen oder ein Mitglied Partei ist |
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b) |
sie oder ihre BSG am Ausgang des Verfahrens
interessiert sind |
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c) |
verwandte oder verschwägerte Personen Partei
sind |
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d) |
sie als Zeugen oder Sachverständige auftreten
sollen |
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e) |
sie
mittelbar oder unmittelbar an der zu
Verhandlung anstehenden Streitsache beteiligt sind oder die Besorgnis ihrer
Befangenheit gegeben ist. |
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10.3 |
Mitglieder
des Präsidiums, des Berufungsausschusses, des Ehrenrates und des
Spielausschusses werden als Vereinsvertreter bei Verhandlungen vor dem
Spielausschuss nicht zugelassen. |
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10.4 |
Wird
der Spielausschuss bei Verhinderung einzelner oder mehrerer
Spielausschussmitglieder in der Ausübung seiner Tätigkeit aus den
vorstehenden genannten Gründen funktionsunfähig, so hat er sich durch eine
gleiche Anzahl sachverständiger Sportkameraden für den anstehenden Fall zu
ergänzen. |
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10.5 |
Gegen
die Entscheidungen des Spielausschusses ist die Berufung zulässig, die
innerhalb von 10 Tagen ab Kenntnis der erstinstanzlichen Entscheidung auf der
Verbandsgeschäftsstelle des BSV eingehen muss. |
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10.6 |
Die
Berufungsbegründung kann binnen einer weiteren Woche nachgereicht werden. Im
Übrigen ergibt sich die Gerichtsbarkeit des Berufungsausschusses aus seiner
Geschäftsordnung. Seine Entscheidungen sind unanfechtbar. |
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10.7 |
Gebühren |
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Die Gebühren für einen Protest/Einspruch oder
eine Berufung sind vom BSV einheitlich für alle Sparten in der
Gebührenordnung für Proteste und Berufungen festgelegt. |
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Bei teilweisem Erfolg eines Protestes oder
einer Berufung entscheidet der SpA bzw. der Berufungsausschuss über die
Kosten nach freiem Ermessen. |
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Mit
der Einreichung des Einspruches/Protestes oder der Berufung muss die Gebühr
auf ein Konto des BSV Hamburg überwiesen oder auf der Geschäftsstelle
eingezahlt werden. Liegt
die Gebühr bis zur Verhandlungseröffnung nicht vor, wird der Einspruch, der
Prostest oder die Berufung nicht verhandelt und gilt als nicht eingelegt. |
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B |
Wettkampfordnung |
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1 |
Bahnen |
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1.1 |
Der
Anlauf zum Wurf ist auf allen Bahnen durch eine 1,04-1,06m breite Foul-Linie
(Übertretungslinie) begrenzt. Diese Linie darf auch außerhalb der
eigentlichen Bahn nicht be-oder übertreten werden. Die Mindestlänge der
Anlaufbahn beträgt 4,57m. |
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1.2 |
Es
wird nach Möglichkeit mit automatisch eingeschalteter Foul-Linie (optisch
oder akustische Anzeige) gespielt. Sollte sich während des Spieles ein
Schaden an einer oder mehrere
Foul-Linien herausstellen, die nicht kurzfristig zu beheben ist, werden alle
anderen Foul-Linien ebenfalls abgeschaltet. Punkt 1.1 behält jedoch auch in
diesem Falle seine Gültigkeit. |
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1.3 |
Die
Spielerergebnisse werden per Computer errechnet. Falschanzeigen müssen
manuell korrigiert werden. Das Spielergebnis wird auf den Spielbericht
übertragen. |
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2 |
Gültiger Wurf |
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2.1 |
Ein
Pin gilt als gefallen, wenn er durch die Kugel direkt oder durch einen
anderen Pin umgestoßen wird. Auch dann, wenn der andere Pin von der
Seitenwand oder vom Steppkissen zurückprallt. |
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2.3 |
Nicht
gewertet werden Pins, die durch die Kugel umgestoßen werden, wenn diese
vorher in der Rinne war oder vom Steppkissen auf die Bahn zurückprallt. Das
Gleiche gilt auch für von der Maschine umgeworfene Pins. |
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3 |
Ungültiger Wurf |
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3.1 |
Ein
Wurf wird als ungültig gerechnet, wenn der Spieler bei Ausführung und/oder
während der Dauer des Wurfs mit einem Teil seins Körpers in Berührung mit der
Bahn oder der Foul-Linie kommt. In diesem Zusammenhang versteht man unter
Wurf, dass die Kugel die Hand des Spielers verlassen hat, d.h. ein wirklicher
Wurf ausgeführt ist. Der Wurf ist beendet, wenn die Kugel die Kugelgrube
erreicht hat. |
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3.2 |
Begeht
ein Spieler mit seinem ersten Wurf ein Foul, so müssen alle Pins wieder
aufgestellt werden. Er hat jedoch das Recht, seinen zweiten Wurf auszuführen.
Sollten hierbei alle 10 Pins umgeworfen werden, so wird nicht ein Strike,
sondern ein Spare gerechnet. |
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4 |
Nicht gewerteter Wurf |
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4.1 |
Würfe
dürfen nicht gewertet werden und die Pins müssen wieder aufgestellt werden,
wenn |
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a) |
ein
oder mehrere Pins beim Aufstellen fehlen. |
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b) |
die
Aufsetzmaschine Pins bewegt entfernt, während die Kugel rollt. |
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c) |
der
Spieler auf der falschen Bahn oder außer der Reihe spielt. |
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d) |
Die Kugel von einem auf der Bahn liegenden
Gegenstand berührt oder abgelenkt wird. |
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In diesen Fällen darf ein Spieler seinen Wurf
wiederholen. |
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4.2 |
Ein
Pin der bei der Entfernung gefallener Pins (nach dem ersten Wurf) durch den
mechanischen Pinaufsteller nicht erfasst oder umgeworfen wird, muss vor dem
zweiten Wurf auf seinen ursprünglichen Platz zurückgestellt werden. |
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4.3 |
Pins,
die beim ersten Wurf nicht fallen, sondern nur versetzt stehen bleiben,
müssen, wenn sie durch den mechanischen Pinaufsteller nicht erfasst oder
umgeworfen werden, ebenfalls auf ihren ursprünglichen Platz zurückgestellt
werden. |
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5 |
Spielordnung bei Punktspielen |
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5.1 |
Eine
Mannschaft besteht aus vier Spieler/innen |
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5.2 |
Das
Bowlingspiel einer Klasse wird auf nebeneinanderliegenden Bahnen nach einem
Spielsystem durchgeführt, wobei nach jedem Frame auf der Doppelbahn wechselnd
(amerikanische Spielweise), drei Spiele zu absolvierend sind. |
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5.3 |
Bei
Klassen mit ungerader Mannschaftszahl werden alle Durchgänge auf einer Bahn
durchgespielt (europäische Spielweise). |
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5.4 |
Auf
den für einen Antritt vorgesehenen Bahnen können vor Beginn der Punktspiele
Trainingsspiele absolviert werden. |
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6 |
Spielbedingungen bei Turnieren |
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6.1 |
An
den vom Spielausschuss festgelegten Turnier-Tagen dürfen
Betriebssportgemeinschaften eigene Veranstaltungen in Absprache mit dem
Spielausschuss durchführen. |
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6.2 |
An
externen Veranstaltungen, die mit Geldpreisen (Trainingszuschüssen)
ausgeschrieben werden, dürfen keine Mannschaften bzw. Spieler/innen als
Betriebssportler teilnehmen. |
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7 |
Spielbedingungen
bei anderen Wettkämpfen |
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7.1 |
Die
Durchführungsbestimmungen für Pokalturniere, Einzel- und
Doppelmeisterschaften sind in gesonderten Turnierbestimmungen festgelegt. Dort
sind z.B. die Spielweise (amerikanisch oder europäisch) sowie die Art der
Spielwertungen festgelegt. |
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7.2 |
Fehlt
ein(e) Spieler/-in an einem Spieltag bei einem Wettkampf, der sich über
mehrere Spieltage erstreckt, so scheidet sie/er aus dem Wettbewerb aus. Die
bereits ordnungsgemäß beendeten Spiele werden aber für die persönliche
Ranglistenwertung berücksichtigt. |
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8 |
Fouls |
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8.1 |
Vorsätzliche
Fouls sind in keinem Fall erlaubt. Der/Die Spieler/-in muss sofort
disqualifiziert werden. Ebenso wer vorsätzlich in die Rinne wirft. |
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C |
Inkrafttreten |
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1.1 |
Das
Präsidium des Betriebssportverbandes Hamburg e.V. hat der Spielordnung
Bowling gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung des Verbandes am 13. März 1984, 13.
September 1993, 15. August 1994, 05. Juni 2000, 18. September 2011, 10.
Juli 2013 und am 01. August 2014 zugestimmt. |
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1.2 |
Die Ordnung tritt am 01. August 2014 in Kraft. Die
Spielordnung vom 01. August 2013 wird mit dem gleichen Tag ungültig. |
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SPIELAUSSCHUSS BOWLING |
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